Seit 01.06.2025 haben Frauen, welche ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Das bisherige Muster 9 (Bescheinigung einer Frühgeburt) wird zur Zeit angepasst. Eine neue aktualisierte Version wird es wahrscheinlich erst zum 01.01.2026 geben.

Eine Übergangslösung zur Bescheinigung von Fehlgeburten (gültig bis 31.12.2025) steht über die Webseite der KBV unter Bescheinigung einer Fehlgeburt bis 31.12.2025 zur Verfügung.

Für die Bescheinigung von Frühgeburten kann bis zur Einfürung des neuen Muster 9 weiter das aktuell gültige Formular Muster 9 (7.2018) genutzt werden.