Seit 01.06.2025 haben Frauen, welche ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Ab 01.01.2026 ist dafür das neue Muster 9 NEU zu verwenden.
Das bisherige Muster 9 darf nur noch bis zum 31.12.2025 verwendet werden. Die Übergangslösung zur Bescheinigung von Fehlgeburten (gültig bis 31.12.2025) steht über die Webseite der KBV unter Bescheinigung einer Fehlgeburt bis 31.12.2025 zur Verfügung.
